Wenn ein pflegebedürftiger Mensch kurzzeitig eine vollstationäre Pflege benötigt, spricht man von Kurzzeitpflege. Meist wird diese notwendig, wenn die hauptsächlich pflegende Person durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist. In dieser Situation stellt das Wöllner-Stift Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung.
Die Kurzzeitpflege schließt die Lücke zwischen ambulanter und stationärer Pflege und schafft außerdem die Möglichkeit, unsere Einrichtung kennen zu lernen und Hemmschwellen abzubauen.
Folgende Gründe ermöglichen die Kurzzeitpflege:
Einen Anspruch auf bezuschusste Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, deren Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist. Die Pflegekasse übernimmt für die Dauer von maximal acht Wochen pro Kalenderjahr die Kosten für die Kurzzeitpflege. Der Maximalbetrag ist allerdings gedeckelt, er liegt 2023 bei 1.744 Euro pro Jahr. Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.
Gerne beraten wir Sie in Ihrem individuellen Fall und finden eine gemeinsame Lösung. Wenn Sie einen Kurzzeitpflegeplatz für einen An- oder Zugehörigen benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Pflegebedingte Kosten
166,49 €
Unterkunft
31,17 €
Verpflegung
24,00 €
Vergütungszuschlag gem. § 28 PflBG
5,68 €
Investitionskosten
32,31 €
Gesamtkosten
259,65 €
Pflegebedingte Kosten
166,49 €
Unterkunft
31,17 €
Verpflegung
24,00 €
Vergütungszuschlag gem. § 28 PflBG
5,68 €
Investitionskosten
32,31 €
Gesamtkosten
259,65 €
Pflegebedingte Kosten
166,49 €
Unterkunft
31,17 €
Verpflegung
24,00 €
Vergütungszuschlag gem. § 28 PflBG
5,68 €
Investitionskosten
32,31 €
Gesamtkosten
259,65 €
Pflegebedingte Kosten
166,49 €
Unterkunft
31,17 €
Verpflegung
24,00 €
Vergütungszuschlag gem. § 28 PflBG
5,68 €
Investitionskosten
32,31 €
Gesamtkosten
259,65 €
Pflegebedingte Kosten
166,49 €
Unterkunft
31,17 €
Verpflegung
24,00 €
Vergütungszuschlag gem. § 28 PflBG
5,68 €
Investitionskosten
32,31 €
Gesamtkosten
259,65 €
Leistung der Pflegekasse KZP + VHP[€]: 3539,00 €