Corona-Infos

30.06.2022

Corona-Update:

Nur noch bis einschließlich heute sind Bürgertestungen in Testzentren für alle kostenlos. Ab morgen benötigt man den Nachweis, zu einer durch die Testverordnung definierten Personengruppe zu gehören, um einen kostenfreien Bürgertest zu erhalten. Eine der Personengruppen sind Besucher*innen unserer Einrichtung.

Damit die Besucher*innen unserer Einrichtung am Testzentrum einen Nachweis vorzeigen können, haben wir gem. Art. 3.3 der "AV Einrichtungen" hierzu eine Bescheinigung erstellt, die an unserem Empfang zu erhalten ist.

Selbstverständlich können Besucher*innen sich auch weiterhin an unserem Empfang testen.


02.03.2022

Corona-Update:

Aktuell liegen noch bei 8 Bewohner*innen positive Schnelltests und somit Quarantänen vor. Aber auch diese sollten in den nächsten Tagen beendet werden können.

Eine Person, die aufgrund von Symptomen im Krankenhaus behandelt, aber bereits wieder entlassen wurde, musste leider erneut im Krankenhaus aufgenommen werden.

Beim Personal fehlen aktuell noch 20 Mitarbeitende aufgrund von Quarantänen, aber hier sollten in den nächsten Tagen einige aus der Quarantäne zurückkehren.

Wir gehen davon aus, dass wir die schlimmste Phase nun überwunden haben. Unsere Empfehlung, auf Besuche in den betroffenen Bereichen zu verzichten, heben wir auf.

Bis auf weiteres stellen wir auch die regelmäßigen Corona-Updates ein und wenden uns wieder schönen Themen zu.

Die Sonne scheint (auch wieder über dem Wöllner-Stift)!


25.02.2022

Corona-Update:

Gute Neuigkeiten vor dem Wochenende!

In den PCR-Tests waren insgesamt noch 40 Bewohner*innen positiv. Da aber viele CT-Werte über 30 (hoch ist in dem Fall gut!) lagen und die Mindestdauer von sieben Tagen für die Quarantäne überschritten war, konnten weitere Quarantänen beendet werden. Insgesamt sind nun noch 33 Bewohner*innen in Quarantäne.

Zudem sind alle Bewohner*innen, die wegen Covid 19-Symptomen im Krankenhaus waren, zurückgekehrt. 

Und auch beim Personal kehrt etwas Ruhe ein. Aktuell fehlen uns noch 32 Mitarbeitende aufgrund von Quarantänen. Zum Wochenende kehren weitere Kolleg*innen zurück.

Wenn sich jetzt das Weltgeschehen dann auch bitte wieder ein bisschen beruhigen könnte...

Peace!


23.02.2022

Corona-Update:

Aktuell sind (noch) 45 Bewohner*innen im Schnelltest positiv.

Gestern hat das Gesundheitsamt erneut flächendeckende PCR-Testungen durchgeführt. Die Ergebnisse stehen noch aus. Wir hoffen, dass mit den Ergebnissen einige Quarantänen beendet werden können.

Dies ist zwischenzeitlich bei vier Mitarbeitenden der Fall, sodass uns aktuell 36 Mitarbeitende wegen Quarantänen fehlen. Da diese auch Symptome aufweisen, ist eine "Freitestung" nach sieben Tagen leider nicht möglich.

Leider ist gestern Abend eine weitere Person verstorben. Wir können in dem Fall wirklich nicht ausmachen, ob die Coronainfektion hierbei ursächlich war, da die Person schon vor der Infektion palliativ versorgt wurde.

Zwei Bewohner*innen, die wegen Symptomen im Krankenhaus aufgenommen worden waren, kehren morgen wieder zu uns zurück. Somit ist noch eine Person wegen coronabedingten Symptomen im Krankenhaus.


20.02.2022

Corona-Update:

Am Wochenende sind zwei weitere Bewohner*innen positiv getestet worden.
Aber die negativen Tests bei den zuvor infizierten Bewohner*innen mehren sich deutlich und bei vier Bewohner*innen konnte heute schon die Quarantäne beendet werden.

Das Licht am Ende des Tunnels scheint erkennbar!


17.02.2022:

Corona-Update:

Die Ergebnisse der PCR-Tests liegen vor. 49 Tests sind positiv. Heute ist eine weitere Bewohnerin im Schnelltest positiv getestet worden. Somit sind aktuell genau 50 Bewohner*innen infiziert.
Zwei Bewohner*innen befinden sich aufgrund von Symptomen in Zusammenhang mit der Infektion im Krankenhaus.

Beim Personal fallen aktuell 27 Mitarbeitende aufgrund von Quarantänen aus.

Um es mal salopp auszudrücken: Wir fahren auf der letzten Rille, aber die noch einsatzfähigen Kolleg*innen leisten tolle Arbeit, sodass unsere Bewohner*innen auch weiterhin gut versorgt sind.

Schön ist, dass es einigen infizierten Bewohner*innen schon deutlich besser geht und auch die CT-Werte der PCR-Tests bei vielen den Schluss zulassen, dass die Infektion bald überstanden sind.


15.02.2022

Corona-Update:

Aktuell sind 38 Bewohner*innen positiv im Schnelltest. Das Gesundheitsamt hat heute flächendeckende PCR-Testungen in den betroffenen Bereichen der Einrichtung durchgeführt. Dadurch erhalten wir ein noch klareres Bild.

Leider fallen auch sechs weitere Mitarbeitende durch Coronainfektionen aus. Der Schwerpunkt liegt hier im Haus Pauline.
Die anderen Häuser, die WSD und auch die Tagespflege helfen hier mit Personal aus und die, die noch einsatzfähig sind, halten tapfer durch. Bis einschl. Sonntag ist der Dienstplan (aktuell sogar mit einem kleinen "Puffer") aufgestellt. Drückt uns die Daumen, dass keine weiteren Ausfälle hinzukommen.
Eine infizierte Person mit starken Vorerkrankungen ist leider im Krankenhaus verstorben 😢.
Eine weitere Person musste ins Krankenhaus eingewiesen werden.
Von den gestern genannten sechs schwereren Verläufen scheinen drei aber auch wieder auf dem Wege der Besserung.

Erfreulich: Die ersten Quarantänen - sowohl bei Bewohner*innen als auch Mitarbeitenden - durften durch "freitesten" bereits wieder aufgehoben werden. 


14.02.2022
 
Corona-Lage spitzt sich zu:

Aktuell sind 35 Bewohner*innen in allen drei Häusern infiziert.

Leider in sechs Fällen auch mit deutlich schwereren Symptomen. Zwei Bewohnner*innen mussten ins Krankenhaus eingewiesen werden.

Das Gesundheitsamt kommt morgen zur PCR-Testung.

17 Mitarbeitende fallen, bedingt durch Corona-Infektionen, aktuell aus.

Die zur Verfügung stehenden Kolleg*innen helfen sich gegenseitig, wo sie nur können. Auch unsere WSD Wöllner-Stift Dienstleistungs-GmbH hilft in den Bereichen, um die Versorgung sicherzustellen.

Zeitarbeitsfirmen wurden kontaktiert, können jedoch erst ab dem 23.02. für einige Tage helfen, da auch in anderen Einrichtungen die Lage ähnlich ist.

Trotz strenger Befolgung der Hygienemaßnahmen scheint insbesondere unter den Bewohner*innen, die (wenn nicht positiv getestet) in den Wohnküchen zusammenkommen, das Ausbruchsgeschehen nicht zu kontrollieren.

Wir bitten daher eindringlich darum, aktuell von Besuchen abzusehen - zum Eigenschutz, aber auch, um weitere Infektionen von außen zu verhindern.

Das Gesundheitsamt wurde gebeten, einen Besuchsstopp zu prüfen. Allerdings ist hier zunächst eine Abstimmung mit der WTG-Behörde und die Zustimmung des Gesundheitsministeriums notwendig.

Wir halten Sie hier weiter auf dem Laufenden!


11.02.2022
 
Vermehrte Corona-Infektionen in den letzten Tagen
 

Das Wichtigste vorweg: Die Verläufe sind, mit einer Ausnahme bei einer stark vorerkrankten Person, bislang allesamt verhältnismäßig mild!

Wie zu befürchten war, so spiegeln sich die insgesamt stark gestiegenen Fallzahlen auch im Wöllner-Stift wider.

Aktuell weisen 14 Bewohner*innen in den Bereichen Haus Friedrich (1. OG und 2. OG) sowie Haus Pauline (1., 2. und 3. OG) einen positiven Schnelltest aus.

Das Infektionsgeschehen ist dabei sehr diffus und der Ursprung der Infektion nicht immer auszumachen. In einigen Fällen ist es jedoch relativ deutlich, dass die Infektionen auf Angehörigenbesuche zurückgehen.

Die gültigen Verordnungen fordern hier - anders als früher - keine weiteren Besuchseinschränkungen (mit Ausnahme der positiv getesteten Bewohner*innen natürlich) für ganze Bereiche.

Aus unserer Sicht ist es jedoch ratsam, die Besuche in den betroffenen Bereichen zur Risikominimierung zeitweilig auszusetzen oder zumindest auf das notwendig(st)e Maß zu reduzieren.

Wir sind in Kontakt mit dem Gesundheitsamt, das zeitnah PCR-Testungen in den betroffenen Bereichen durchführen wird.

Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden und hoffen, dass die Verläufe auch weiterhin von verhältnismäßig milden Symptomen gekennzeichnet sind.


17.01.2022
 
Leicht angepasste Besuchsregelung
 
Die am 14.01.2022 aktualisierte CoronaAV Einrichtungen erfordert für Besuche in unserer Einrichtung das Tragen von FFP2-Masken.

Bisher waren dort mindestens medizinische Masken erforderlich.

In den Bewohnerzimmern sind geimpfte und genesene Besucher*innen in der konkreten Besuchssituation von der Maskenpflicht befreit.

Wir bitten weiterhin darum, die Bewohnerzimmer auf direktem Wege aufzusuchen und das Betreten von Gemeinschaftsbereichen wie den Wohnküchen, Balkonen etc. zu unterlassen.

Vielen Dank! 


17.12.2021

Weihnachtsgottesdienst für Bewohner*innen und Angehörige:

Der für den 21. Dezember um 15 Uhr geplante Weihnachtsgottesdienst in der Kirche St. Servatius findet unter 2G Plus-Bedingungen statt.

Unsere Bewohner*innen werden ohnehin durch uns getestet.

Jede Bewohner*in kann von max. einer (!) Begleitperson (Angehörige/Freunde etc.) begleitet werden, die am Eingang der Kirche einen tagesaktuellen Testnachweis von einer offiziellen Teststelle, einen Geimpft- oder Genesenennachweis sowie ein Ausweisdokument vorzeigen muss.

Die Testungen werden in dem Fall NICHT an unserer Pforte durchgeführt.

Wir hoffen auf diesem Wege auf einen sicheren und unbeschwerten Weihnachtsgottesdienst und bitten um Verständnis für die Durchführung dieser Maßnahmen, die so auch mit der Kirche abgestimmt wurden.

 
25.11.2021
 
Anpassung der Besuchsregelung
 
Die Veränderungen im Infektionsschutzgesetz, die am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, erfordern eine erneute Anpassung unserer Besuchsregelung:
 
Durch den §28 b Abs. 2 IfSG wird eine verschärfte Testpflicht eingeführt, nach der Besucher*innen unsere Einrichtung nur betreten dürfen, wenn sie als getestete Person gelten. Dies kann durch ein tagesaktuelles Testzertifikat (z. B. aus einem Testzentrum) nachgewiesen werden oder mittels Schnelltest vor Ort in unserer Einrichtung am Empfangscontainer zu den gewohnten Besuchszeiten.
 
Wichtig: Dies gilt unabhängig vom jeweiligen Impf- oder Genesenenstatus. Jede Besucherin/jeder Besucher MUSS getestet sein.
 

17.11.2021
 

Auf Basis der am 11. November 2021 veröffentlichten Corona AV Einrichtungen gilt ab dem 22.11.2021 folgende Regelung:

Besucher*innen, die nicht geimpft oder genesen oder deren Impfung oder Genesung länger als sechs Monate zurückliegt, dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt.

An unserem Empfangscontainer gibt es in unseren Besuchszeiten von 10 bis 18 Uhr jederzeit die Möglichkeit, sich einem kontrollierten Selbsttest zu unterziehen. Dieser Test ist kostenlos.

Aufgrund des für unser Pfortenpersonal nicht zu leistenden Aufwands sowie der Tatsache, dass die oben genannte Personengruppe ohnehin täglich getestet werden muss, sehen wir von der Erstellung von Testbescheinigungen ab.



28.07.2021
 
Besuchsregelung im GenoHotel:
 
Nach Rücksprache mit unseren Pflegekräften sowie mit den Verantwortlichen im GenoHotel möchten wir um Beachtung folgender (Haus-)Regelungen bitten:
 
Für Besuche ist, auch bei "Immunisierten" (vollst. geimpft oder genesen), der Nachweis eines negativen Schnelltests zu erbringen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Direkt neben dem Hotel finden Sie ein Schnelltestcenter.
 
Die Besuchszeiten sind von 10 bis 17 Uhr. Da der Aufwand beim Abendbrot aufgrund der Einzelversorgung in den Zimmern deutlich höher ist als im Wöllner-Stift, bitten wir im Namen der versorgenden Mitarbeitenden um Verständnis, dass wir die Besuchszeit nicht - wie sonst üblich - bis 18 Uhr ausdehnen.



25.07.2021
 
Ab sofort wird bei Besuchen in der Übergangseinrichtung "Geno-Hotel" wieder ein Kurzscreening durchgeführt. Zudem muss ein aktuelles Testergebnis bzw. ein Impfnachweis vorgelegt werden. Wir danken für Ihr Verständnis!


 
09.07.2021
 
Gemäß der aktuell gültigen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 12.07.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 14.06.2021.
 
13.07.2021: 09.45 - 11.45 Uhr
14.07.2021: 13.00 - 15.00 Uhr
 
Update 15.07.2021: Aufgrund der Evakuierungslage nach dem Hochwasser vom 15.07.2021 entfallen bis auf Weiteres die Testangebote sowie die Verpflichtung zur Vorlage von negativen Testergebnissen bzw. einer Genesung. Wir bitten bei Ihren Besuchen dennoch um Beachtung der aktuell geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften! 
 
Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern. Ausgenommen sind Besucherinnen und Besucher, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung gem. den aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften vorlegen.
 

 
14.06.2021
 
Urlaubsbedingt finden Sie hier nun schon die Corona-Schnelltest-Termine für den Zeitraum vom 14.06.2021 bis einschließlich 12.07.2021!
 
Gemäß der am 09.04.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 14.06.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 04.06.2021.

14.06.2021: 10.00 - 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
15.06.2021: 09.45 - 11.45 Uhr
16.06.2021: 13.00 - 15.45 Uhr
17.06.2021: 16.15 - 18.15 Uhr
18.06.2021: 13.30 - 15.45 Uhr
19.06.2021: 10.00 - 12.30 Uhr
20.06.2021: keine Testungen
21.06.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
22.06.2021: 10.00 - 12.45 Uhr
23.06.2021: 10.00 - 12.45 Uhr
24.06.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.15 - 18.15 Uhr
25.06.2021: 13.00 - 15.45 Uhr
26.06.2021: 10.00 - 12.30 Uhr
27.06.2021: keine Testungen
28.06.2021: 10.00 - 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
29.06.2021: 09.45 - 11.45 Uhr
30.06.2021: 13.30 - 15.45 Uhr
01.07.2021: 16.00 - 18.00 Uhr
02.07.2021: 10.00 - 12.00 Uhr
03.07.2021: 10.00 - 12.00 Uhr
04.07.2021: keine Testungen
05.07.2021: 16.00 - 18.00 Uhr
06.07.2021: 09.45 - 11.45 Uhr
07.07.2021: 13.00 - 15.00 Uhr
08.07.2021: 16.00 - 18.00 Uhr
09.07.2021: 10.00 - 12.00 Uhr
10.07.2021: 10.00 - 12.00 Uhr
11.07.2021: keine Testungen
12.07.2021: 16.00 - 18.00 Uhr
 
Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern. Ausgenommen sind Besucherinnen und Besucher, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung gem. den aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften vorlegen.

 
04.06.2021
 
Gemäß der am 09.04.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 07.06.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 28.05.2021.

07.06.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
08.06.2021: 09.45 - 12.15 Uhr
09.06.2021: 10.00 - 12.45 Uhr
10.06.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.15 - 18.15 Uhr
11.06.2021: 13.30 - 15.45 Uhr
12.06.2021: 10.00 - 12.30 Uhr
13.06.2021: keine Testungen
14.06.2021: 10.00 - 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern. Ausgenommen sind Besucherinnen und Besucher, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung gem. den aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften vorlegen.

28.05.2021
 
Gemäß der am 09.04.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 31.05.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 21.05.2021.

31.05.2021: 15.00 - 18.00 Uhr
01.06.2021: 09.45 - 11.45 Uhr
02.06.2021: 16.00 - 18.00 Uhr
03.06.2021: 10.00 - 12.30 Uhr
04.06.2021: 13.30 - 15.45 Uhr
05.06.2021: 10.00 - 12.30 Uhr
06.06.2021: keine Testungen
07.06.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.

21.05.2021
 
Gemäß der am 09.04.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 25.05.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 18.05.2021.

24.05.2021: 10.00 - 16.00 Uhr (Pfingstmontag)
25.05.2021: 16.00 - 18.00 Uhr
26.05.2021: 10.00 - 12.45 Uhr
27.05.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.15 - 18.15 Uhr
28.05.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 13.30 - 15.45 Uhr
29.05.2021: 10.00 - 12.30 Uhr
30.05.2021: keine Testungen
31.05.2021: 15.00 - 18.00 Uhr

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.

20.05.2021

Besuchsregelung ab dem 21.05.2021

  • Unsere Bewohner/innen können zeitlich unbeschränkt Besuch von vier Personen aus einem Haushalt -zuzüglich der zu diesem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres- gleichzeitig empfangen.
  • Besucher/innen, die einen der folgenden Nachweise vorlegen können, werden nicht mitgezählt:
    • Nachweis einer vor mind. 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung
    • Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses, welches mind. 28 Tage sowie max. 6 Monate zurückliegt
    • Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mind. 14 Tafge zurückliegenden 1. Impfung

Wir bitten um Verständnis und Einhaltung der oben beschriebenen Regelungen, insbesondere zum Wohle Ihrer Angehörigen, die sich sich trotz dieser Einschränkungen auf Ihren Besuch freuen.


18.05.2021
 
Gemäß der am 09.04.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 17.05.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 07.05.2021.

17.05.2021: 10.00 - 11.45 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
18.05.2021: 09.45 - 11.45 Uhr
19.05.2021: 09.45 - 12.15 Uhr
20.05.2021: 16.15 - 18.15 Uhr
21.05.2021: 13.30 - 15.45 Uhr
22.05.2021: 10.00 - 12.30 Uhr
23.05.2021: 10.00 - 17.00 Uhr (nachträglich ergänzter Termin)
24.05.2021: 10.00 - 16.00 Uhr (nachträglich verlängerter Termin)
25.05.2021: 16.00 - 18.00 Uhr

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.
 

 
07.05.2021
 
Gemäß der am 09.04.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 26.04.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 30.04.2021.
 
10.05.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
11.05.2021: 10.00 - 12.45 Uhr
12.05.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
13.05.2021: 10.00 – 12.30 Uhr
14.05.2021: 13.30 – 15.45 Uhr
15.05.2021: 10.00 – 12.30 Uhr
16.05.2021: keine Testung
17.05.2021: 10.00 - 11.45 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
 
Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.

 

 


30.04.2021

 

 
Gemäß der am 09.04.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 26.04.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 15.04.2021.
 
03.05.2021: 10.00 - 12.30 Uhr und 16.15 - 18.15 Uhr
04.05.2021: 09.45 - 11.45 Uhr
05.05.2021: 09.45 – 12.15 Uhr
06.05.2021: 16.15 – 18.15 Uhr
07.05.2021: 13.30 – 15.45 Uhr
08.05.2021: 10.00 – 12.30 Uhr
09.05.2021: keine Testung
10.05.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
 
Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.

 

30.04.2021

 

 

EILMELDUNG! BUNDESNOTBREMSE GILT AUCH IN EINRICHTUNGEN!
Uns hat soeben die Nachricht erreicht, "dass das parlamentarisch gesetzte Bundesrecht (§28b Infektionsschutzgesetz) den landesrechtlichen Verordnungen vorgeht. Das bedeutet, dass inzidenzabhängig die Besucherzahlreduktion greift und keine Interpretationsspielräume zugelassen sind.
Vor diesem Hintergrund bedeute dies für Sie als Einrichtungsbetreiber*in, dass Sie die Inzidenzzahlen Ihres Kreises / Ihrer Kommune im Auge halten müssen und die AVEinrichtungen erst ab einer Inzidenz unter 100 pro 100.000 Einwohner*innen anwenden können.
Bei einer Inzidenz größer 100 pro 100.000 Einwohner darf ein Haushalt lediglich eine weitere Person treffen."
Da der Inzidenzwert im RBK über 100 liegt, bedeutet dies, dass unsere Bewohner*innen aktuell lediglich von einer weiteren Person Besuch empfangen können.

 

 

16.04.2021
 
Gemäß der am 09.04.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 26.04.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 15.04.2021.
 
Achtung: Die Testzeiten haben sich z.T. geändert. Wir bitten um Beachtung!
 
26.04.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
27.04.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.30 – 18.15 Uhr
28.04.2021: 09.00 – 10.45 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
29.04.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.30 – 18.15 Uhr
30.04.2021: 13.30 – 15.45 Uhr
01.05.2021: 10.00 – 12.30 Uhr
02.05.2021: keine Testung
03.05.2021: 10.00 - 12.30 Uhr und 16.15 - 18.15 Uhr
 
Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.
 

 


15.04.2021
 
Gemäß der am 09.04.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 19.04.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 09.04.2021.
 
19.04.2021: 10.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
20.04.2021: 16.30 – 18.15 Uhr
21.04.2021: 09.00 – 10.45 Uhr
22.04.2021: 10.00 - 12.30 Uhr und 16.30 – 18.15 Uhr
23.04.2021: 13.30 – 15.45 Uhr
24.04.2021: 10.00 – 12.45 Uhr
25.04.2021: keine Testung
26.04.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
 
Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.
 

 


09.04.2021

 

Gemäß der am 06.03.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.

Termine bis zum 12.04.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 01.04.2021.
 
12.04.2021: 10.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
13.04.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.30 – 18.15 Uhr
14.04.2021: 09.00 – 10.45 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
15.04.2021: 10.00 - 12.45 Uhr und 16.30 – 18.15 Uhr
16.04.2021: 13.30 – 15.45 Uhr
17.04.2021: 10.00 – 12.45 Uhr
18.04.2021: keine Testung
19.04.2021: 10.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
 
Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.
 

01.04.2021
 
Gemäß der am 06.03.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 05.04.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 26.03.2021.
 
05.04.2021: 10.00 - 17.45 Uhr (Ostermontag)
06.04.2021: 10.00 - 12.00 Uhr und 16.30 – 18.15 Uhr
07.04.2021: 09.00 – 10.45 Uhr
08.04.2021: 16.30 – 18.15 Uhr
09.04.2021: 13.45 – 15.45 Uhr
10.04.2021: 10.00 – 12.45 Uhr
11.04.2021: keine Testung
12.04.2021: 10.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
 
Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.
 

26.03.2021

Gemäß der am 06.03.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 29.03.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 19.03.2021.
 
29.03.2021: 10.00 – 12.30 Uhr und 13.00 – 14.15 Uhr
30.03.2021: 16.00 – 18.00 Uhr
31.03.2021: 13.45 – 15.45 Uhr
01.04.2021: 15.30 – 18.00 Uhr
02.04.2021: 10.00 – 12.00 Uhr (Karfreitag)
03.04.2021: 10.00 – 12.00 Uhr
04.04.2021: 10.00 - 17.45 Uhr (Ostersonntag)
05.04.2021: 10.00 - 17.45 Uhr (Ostermontag)
 
Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.


19.03.2021
 
Gemäß der am 06.03.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 22.03.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 12.03.2021.
 
22.03.2021: 10.00 – 11.45 Uhr und 13.45 – 15.30 Uhr
23.03.2021: 16.30 – 18.15 Uhr
24.03.2021: 09.00 – 10.45 Uhr
25.03.2021: 10.00 – 12.30 Uhr und 16.30 – 18.15 Uhr
26.03.2021: 13.45 – 15.45 Uhr
27.03.2021: 10.00 – 12.45 Uhr
28.03.2021: keine Testung
29.03.2021: 10.30 – 12.30 Uhr und 13.00 – 14.15 Uhr
 
Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.
 

 
12.03.2021
 
Gemäß der am 06.03.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.
Termine bis zum 15.03.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 06.03.2021.
 
15.03.2021: 10.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 14.45 Uhr
16.03.2021: 16.30 – 18.15 Uhr
17.03.2021: 09.00 – 10.45 Uhr
18.03.2021: 10.00 – 12.30 Uhr und 16.30 – 18.15 Uhr
19.03.2021: 13.45 – 15.45 Uhr
20.03.2021: 10.00 – 12.30 Uhr
21.03.2021: keine Testung
22.03.2021: 10.00 – 11.45 Uhr und 13.45 – 15.30 Uhr
 
Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.

06.03.2021

Gemäß der am 06.03.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.

Termine bis zum 15.02.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 27.02.2021.

08.03.2021: 10.00 – 11.45 Uhr und 13.45 – 15.30 Uhr

09.03.2021: 16.30 – 18.15 Uhr

10.03.2021: 09.00 – 10.45 Uhr                                                     

11.03.2021: 10.00 – 12.30 Uhr und 16.30 – 18.15 Uhr

12.03.2021: 13.45 – 15.45

13.03.2021: 10.00 – 12.45 Uhr

14.03.2021: keine Testung  

15.03.2021: 10.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 14.45 Uhr

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.


03.03.2021

Wir sind telefonisch wieder erreichbar! Vielen Dank für Ihre Geduld.


01.03.2021

Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit am Mittwoch, den 03.03.2021

Aufgrund von Modernisierungsarbeiten an der Telefonanlage sowie des Wechsels des Anschlussanbieters ist das Wöllner-Stift am Mittwoch, den 03.03.2021 telefonisch phasenweise nicht erreichbar.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter den folgenden Mobilnummern:

Haus Pauline: 0170/6328717
Haus Friedrich: 0170/6328737
Haus Christian: 0170/6328732

Verwaltung: 0175/4526585
Hauswirtschaft: 0151/46717942
Haustechnik: 0171/7660445

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wartung Telefonanlage 03.03.2021


27.02.2021

Gemäß der am 19.02.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.

Termine bis zum 15.02.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 12.02.2021.

01.03.2021: 10.45 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr

02.03.2021: 16.30 – 18.15 Uhr

03.03.2021: 10.00 – 12.30 Uhr                                                     

04.03.2021: 10.00 – 12.30 Uhr und 16.30 – 18.15 Uhr

05.03.2021: 13.45 – 15.45

06.03.2021: 10.00 – 12.30 Uhr

07.03.2021: keine Testung  

08.03.2021: 10.00 – 11.45 Uhr und 13.45 – 15.30 Uhr

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.


19.02.2021

Gemäß der am 05.02.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.

Termine bis zum 22.02.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 12.02.2021.

23.02.2021: 16.30 - 18.15 Uhr

24.02.2021: 09.00 - 10.45 Uhr und 13.00 - 14.15 Uhr

25.02.2021: 10.00 - 12.00 Uhr und 16.30 - 18.15 Uhr

26.02.2021: 13.30 - 15.30 Uhr

27.02.2021: 10.00 - 12.00 Uhr

28.02.2021: keine Testungen!

01.03.2021: 11.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.

 


12.02.2021

Gemäß der am 05.02.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.

Termine bis zum 15.02.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 05.02.2021.

16.02.2021: 16.30 - 18.15 Uhr

17.02.2021: 09.00 - 11.00 Uhr

18.02.2021: 11.00 - 12.00 Uhr und 16.30 - 18.15 Uhr

19.02.2021: 11.00 - 13.00 Uhr

20.02.2021: 10.00 - 12.00 Uhr

21.02.2021: keine Testungen!

22.02.2021: 13.30 - 15.30 Uhr

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.


05.02.2021

Gemäß der am 05.02.2020 erlassenen Coronavirus-Testverordnung bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.

Termine bis zum 07.02.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 29.01.2021.

08.02.2021: 13.00 - 15.30 Uhr (Achtung: Zeiten wurden geändert!)

09.02.2021: 16.30 - 18.15 Uhr

10.02.2021: 11.00 - 13.00 Uhr

11.02.2021: 16.30 - 18.15 Uhr

12.02.2021: 11.00 - 13.00 Uhr

13.02.2021: 10.00 - 12.00 Uhr

14.02.2021: keine Testungen!

15.02.2021: 13.30 - 15.30 Uhr (Achtung: Zeiten wurden geändert!)

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 48 (!) Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.


29.01.2021

Gemäß der am 24.12.2020 erlassenen Allgemeinverfügung Pflege und Besuche bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.

Termine bis zum 30.01.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 13.01.2021.

01.02.2021: 11 – 13 Uhr

02.02.2021: 10 – 12 Uhr und 16.30 – 18.15 Uhr

03.02.2021: 09 - 10.45 Uhr und 14 - 15.30 Uhr

04.02.2021: 16.30 Uhr bis 18.15 Uhr

05.02.2021: keine Testungen!

06.02.2021: 10 – 12 Uhr

07.02.2021: keine Testungen!

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 72 Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.


13.01.2021

Gemäß der am 24.12.2020 erlassenen Allgemeinverfügung Pflege und Besuche bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.

Termine bis zum 19.01.2021 entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Beitrag vom 08.01.2021.

20.01.2021: 10 – 12 Uhr

21.01.2021: 10 – 12 Uhr und 16.30 – 18.30 Uhr

22.01.2021: 11 – 13 Uhr (Achtung: Die Testzeit wurde um eine Stunde nach hinten verlegt!)

23.01.2021: 10 - 12 Uhr

24.01.2021: 10 – 12 Uhr

25.01.2021: 10 – 12 Uhr

26.01.2021: 16.30 – 18.15 Uhr

27.01.2021: 9 – 11 Uhr

28.01.2021: 10 – 12 Uhr und 16.30 – 18.15 Uhr

29.01.2021 : 11 – 13 Uhr

30.01.2021 : 10 – 12 Uhr

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 72 Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.


08.01.2021

Informationen zur Covid-19 Impfung finden Sie auf den Internetseiten des RKI:

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

Den Aufklärungsbogen sowie das Einwilligungformular des RKI finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten des RKI:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf;jsessionid=751A6049DA8F434AFA28C3090CF7BA7F.internet091?__blob=publicationFile


08.01.2021

Gemäß der am 24.12.2020 erlassenen Allgemeinverfügung Pflege und Besuche bieten wir weitere Termine an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.

11.01.2021: 10 – 12 Uhr

12.01.2021: 16.30 – 18.30 Uhr

13.01.2021: 10 – 12 Uhr

14.01.2021: 16.30 – 18.30 Uhr

15.01.2021: 10 – 12 Uhr

16.01.2021: 10 – 12 Uhr

17.01.2021: kein Testangebot

18.01.2021: 10 – 12 Uhr

19.01.2021: 16.30 – 18.30 Uhr

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 72 Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.


30.12.2020

Gemäß der am 24.12.2020 erlassenen Allgemeinverfügung Pflege und Besuche bieten wir an folgenden Tagen wieder die Möglichkeit an, einen POC-Test (Schnelltest) im Wöllner-Stift durchzuführen lassen.

01.01.2021 : 16 – 19 Uhr

02.01.2021 : 10 – 12 Uhr

04.01.2021 : 10 – 12 Uhr

05.01.2021 : 10 – 12 Uhr

06.01.2021 : 16 – 18 Uhr

07.01.2021 : 10 – 12 Uhr

09.01.2021 : 10 – 12 Uhr

11.01.2021 : 10 – 12 Uhr 

Besuchern/Besucherinnen, die einen Schnelltest ablehnen und die kein Zeugnis eines negativen Testergebnisses vorlegen können, das nicht älter ist als 72 Stunden, ist der Zutritt zu verweigern.

 


29.12.2020

Merkzettel "Besuche" wurde aktualisiert

Die Hinweise zu Besuchen im Wöllner-Stift wurden aktualisiert. Sie finden diese unter dem folgenden Link:

Merkzettel Besucher Wöllner-Stift, 29.12.2020


24.12.2020

Neue Besuchsregelung:

Das MAGS hat eine ab dem heutigen Tage (24.12.2020) geltende neue Allgemeinverfügung Pflege und Besuche erlassen.
Demnach ist Besucher*innen der Zutritt zur Einrichtung bei Ablehnung eines POC-Tests zu verweigern.
Das führt dazu, dass Besuche nur nach Vorlage eines Zeugnisses eines Negativ-Tests, der maximal 72 Stunden zurückliegen darf, möglich sind oder zu unseren Test-Terminen:
 
25.12.:  10 bis 12.30 Uhr und 16-19 Uhr
26.12.:  10 bis 12.30 Uhr und 16-19 Uhr
27.12.:  10 bis 12.30 Uhr und 16-18 Uhr
28.12.:  9.30 bis 12.30 Uhr und 16-18 Uhr
29.12.:  9.30 bis 12.30 Uhr und 16-18 Uhr
30.12.:  9.30 bis 12.30 Uhr
31.12.:  10 bis 12.30 Uhr und 16-19 Uhr
01.01..:  16-19 Uhr
 
Wir bitten diese Kurzfristigkeit zu entschuldigen. Die Allgemeinverfügung hat uns selbst erst heute um 10.30 Uhr erreicht.

 


18.12.2020

Besuche mit Schnelltests:
 
Vom 19.12.2020 bis einschließlich 31.12.2020 können Besucher*innen sich jeweils in der Zeit zwischen 9:30 bis 12:30 Uhr durch einen Antigen-Schnelltest testen lassen.
Für die Zeit ab dem 01.01.2021 führen wir bereits Gespräche.

18.12.2020

Merkzettel "Besuche" wurde aktualisiert

Die Hinweise zu Besuchen im Wöllner-Stift wurden aktualisiert. Sie finden diese unter dem folgenden Link:

Merkzettel Besucher Wöllner-Stift, 18.12.2020


14.12.2020

Auswirkungen des Corona-Lockdown
 
Die Beschlüsse durch Bund und Länder werden auch für das Wöllner-Stift Veränderungen bewirken.
Besuche werden ausschließlich mit FFP2-Maske möglich sein. Die Testungen werden ausgeweitet.
Für konkrete Aussagen müssen wir die Verordnungen des Landes und ggf. des Kreises abwarten.
Wir halten Euch/Sie hier und auf unseren Social-Media-Seiten (Facebook und Instagram) auf dem Laufenden!

10.09.2020

Das Café im Wöllner-Stift ist ab dem 12./13. September als "Mitnahme-Café" wieder geöffnet!
 
Bitte beachten Sie, dass die Sitzplätze im Café und Speisesaal bis auf Weiteres nicht zum Verzehr der Café-Angebote genutzt werden dürfen.
Ein Angebot (b.a.w. nur) für unsere Bewohnerinnen und Bewohner und deren registrierten Besucherinnen und Besucher.
 

19.08.2020

Das Café muss derzeit geschlossen bleiben...aber nicht komplett!!

Herr Becker und sein Team zaubern immer mal wieder kulinarische Überraschungen für die Bewohnerinnen und Bewohner im Wöllner-Stift!
Ein dickes DANKESCHÖN für das besondere Engagement!!!

Hier geht es zu einem kleinen visuellen Leckerbissen auf unserer Facebook-Seite!


06.07.2020

Anpassung der Besuchszeiten ab dem 06.07.2020

Wegen der besonderen Vorkehrungen, die ab dem 01.07.2020 bei Besuchen zu treffen sind, können Besuche z.Zt. nur in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Einlass) stattfinden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


30.06.2020

Neues Corona-Besuchskonzept ab 01.07.2020

Gemäß den Bestimmungen der CoronaSchVO vom 20.04.2020 (Fassung vom 15.06.2020) sowie der entsprechenden Allgemeinverfügung vom 19.06.2020 gilt ab dem 01.07.2020 ein neues Corona-Besuchskonzept für Besuche im Wöllner-Stift.

Durch dieses Besuchskonzept Corona 01.07.2020 soll sowohl dem Schutzbedürfnis der BewohnerInnen des Wöllner-Stift als auch deren Wunsch nach Besuchen Rechnung getragen werden. Oberstes Ziel bleibt weiterhin der möglichst vollständige Ausschluß von Gefährdungen von BewohnerInnen, MitarbeiterInnen und BesucherInnen sowie die Vermeidung von Vereinsamung der BewohnerInnen.

Teil des Konzeptes ist ein "Kurzscreening-Formular", welches von allen BesucherInnen auszufüllen ist.

Wir möchten Sie bitten, sich vor Antritt des Besuches im Wöllner-Stift mit den beiden oben verlinkten Dokumenten vetraut zu machen. Vielen Dank!

Bei Interesse finden Sie eine chronologische Auflistung aller rechtlichen Vorgaben im Zuge der Corona-Pandemie unter "Corona-Infos - rechtliche Rahmenbedingungen".


23.06.2020

Neue Coronaschutz-Verordnung (CoronaSchVO) zum 15.06.2020

Seit dem 15.06.2020 gilt eine neue Version der Coronaschutz-Verordnung (CoronaSchVO). Hiernach ist es Bewohnerinnen und Bewohnern erlaubt, die Einrichtung unter Beachtung der allgemein geltenden Regeln (Kontaktvermeidung, Mindestabstand, Mundschutz beim Betreten von Geschäften, etc.) eigenständig und allein zu verlassen. Ferner ist es auch zulässig, daß Angehörige, Freunde oder Bekannte unsere Bewohner abholen, um sie z.B. bei ihren Spaziergängen oder in’s Café zu begleiten. Allerdings gilt hier die Beschränkung, daß max. zwei Begleitpersonen zugelassen sind. Diese müssen nicht nur die allgemein geltenden Regeln beachten, sondern sich auch einem sog. Kurzscreening unterziehen. Außerdem sind nur kurzfristige Begleitungen möglich. „Kurzfristig“ in diesem Sinne dürfte sich auf die Dauer der Begleitung beziehen (gegenteilige Hinweise sind der CoronaSchVO nicht zu entnehmen), wodurch ganztägiges Mitnehmen unserer Bewohner nicht zulässig ist.

Da die Besuchsmöglichkeit für Bewohner und Angehörige deutlich ausgeweitet wurde, werden ab sofort keine Vormittagstermine für Besuche im Veranstaltungsraum mehr angeboten. Bereits gebuchte Vormittagstermine werden jedoch eingehalten.

Darüber hinaus gelten die Besuchsregelungen vom 10.05.2020 weiterhin (s.u.).


Besuch des Stabsmusikkorps der Bundeswehr

Am Mittwoch, den 13.05.2020, erfreute eine Abordnung des Stabsmusikkorps der Bundeswehr unsere Bewohnern mit diversen Ständchen rund um das Wöllner-Stift. Fotos und Videos hiervon finden Sie auf unserer Facebook-Seite.

Vielen Dank für diesen schönen Auftritt!!!


06.05.2020

Besuchsregelungen ab dem 10.05.2020

Mit Zustimmung des Nutzerinnen- und Nutzerbeirates gelten ab dem 10.05.2020 die folgenden Besuchsregelungen im Wöllner-Stift, um deren strikte Einhaltung wir Sie bitten:

  • In unserem Veranstaltungssaal haben wir vier Besuchszonen geschaffen, so daß max. vier Bewohner gleichzeitig je einen Besucher empfangen können Die jeweilige Besuchsdauer ist auf 45 Minuten begrenzt. Diese Besuche können ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache zu festen Zeiten stattfinden: 10:00 h, 11:00 h, 14:00 h, 15:00 h sowie am 10.5. (Muttertag) 16:00 h.

  • Kommen Sie zum vereinbarten Termin zum Seiteneingang des Veranstaltungssaals; dort werden Sie erwartet.

  • Die Besucher müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

  • Es finden Einlasskontrollen statt. Die Besucher werden bzgl. der Hygieneregeln aufgeklärt und unterwiesen; ihre persönlichen Daten werden erfasst. Das notwendige Schutzmaterial wird vom Wöllner-Stift gestellt. Selbst mitgebrachte Schutzkleidung kann leider nicht akzeptiert werden.

  • Bitte haben Sie Verständnis, daß die direkte, persönliche Übergabe von Geschenken etc. an die Bewohner/innen nicht gestattet ist. Ebenso bitten wir Sie, keine selbst zubereiteten Speisen und Getränke mitzubringen. Auch den Verzehr von Lebensmitteln und Getränken während des Besuches können wir aus hygienischen Gründen leider nicht erlauben.

  • Wir bitten ebenfalls um Verständnis dafür, dass wir in unserem Veranstaltungssaal keine intime Gesprächsatmosphäre gewährleisten können.

  • Besuche auf dem Grundstück des Wöllner-Stifts sind weiterhin nicht gestattet. Möglich sind -wie bisher- Besuche an der Grundstücksgrenze unter Einhaltung der Abstandsregelungen.

  • Besuche in den Bewohnerzimmern und den Wohnbereichen sind weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen aus ethisch-sozialen oder medizinischen Gründen müssen vorab durch die Einrichtungsleitung genehmigt werden.

  • Terminabsprachen und Information bitte ausschließlich über unseren Empfang unter der Tel. Nr. 02205/8040.

Diese Regelungen dienen dem Schutz Ihrer Lieben und der Mitarbeiter/innen, die sich um sie kümmern. Auch uns ist daran gelegen, daß so schnell wie möglich wieder größere Normalität einkehrt, und wir bitten Sie daher weiterhin um Ihre Unterstützung.

Herzlichen Dank!

Rösrath, den 6.5.2020                 Ihre Wöllner-Stift gGmbH  


29.04.2020

Neue Möglichkeiten der Kontaktaufnahme!

Zusätzlich zu den von uns bereits organisierten „Treffen am Zaun“ und dem Ermöglichen von Telefonaten können wir nun zwei neue Möglichkeiten anbieten, damit Sie mit ihren Lieben in Kontakt treten können.

Durch die Aktion „10.000 Smartphones für Alten- und Pflegeheime“ der Telekom AG ist es ab jetzt möglich, Videotelefonate, z.B. per WhatsApp, zu führen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nur nach Terminabsprache möglich ist und gegebenenfalls nicht für jede Bewohnerin und jeden Bewohner geeignet ist. Bitte rufen Sie für nähere Absprachen im Wohnbereich Ihres Angehörigen an!

Haus Pauline: 02205/804-840,
Haus Friedrich: 02205/804-950,
Haus Christian: 02205/804-870

Sie können uns auch kurze Videobotschaften übermitteln, die unsere Mitarbeiter Ihrem / Ihrer Angehörigen zeigen können. Aus Datenschutzgründen werden diese Videos nach der Vorführung umgehend komplett aus dem System gelöscht. Für weitere Informationen hierzu und den Link zum Hochladen der Videos kontaktieren Sie bitte die 02205/804-0 oder die 02205/804-955.


 23.03.2020

Zur Eindämmung der Corona- Epidemie und zur Unterstützung der von Bund und Ländern dazu beschlossenen Leitlinien sind Besuche von Angehörigen bis auf Weiteres nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich. Wir bitten um Verständnis für diese Massnahme.